Einer der definitiv wichtigsten Aspekte in Unternehmen jeder Größe ist das Lohn- und Gehaltswesen. Allerdings ist das Lohn- und Gehaltswesen eine komplexe Angelegenheit, die ausschließlich von Fachleuten bearbeitet werden sollte. Wir beschäftigen uns tagtäglich mit der Materie und verfügen über jahrelange Erfahrung. Gerne stehen wir Ihrer Firma oder Ihrem Betrieb mit unserem Know-how zur Verfügung.
Lohn- und Gehaltsabrechnung – eine Aufgabe für erfahrene Profis
Sie sind auf der Suche nach Fachleuten, die Ihnen und Ihrem Unternehmen im Bereich des Lohn- und Gehaltswesens beratend zur Seite stehen und wichtige Unterstützung leisten? Dann haben Sie diesen verlässlichen Partner mit der Duisburger Steuerkanzlei Kapusczok & Surmund gefunden. Wird die Lohn- und Gehaltsabrechnung von Laien abgewickelt, kommt es nicht selten zu schweren Fehlern, die sich langfristig negativ auswirken können. Vertrauen Sie besser auf einen Profi: Wir übernehmen sämtliche Aufgaben für Sie. Dazu gehören zum Beispiel die Berechnung der laufenden Lohnabgaben, die optimale Gestaltung der Zahlungen von Gehalt und Lohn samt der damit verbundenen Abrechnungen sowie die Verrechnung von Reisekosten, Prämien und Überstunden.
Steuerberater übernehmen sämtliche Aufgaben für Sie
Unsere Kanzlei kümmert sich darüber hinaus um die An- und Abmeldungen der betrieblichen Angestellten bei den Krankenkassen, berechnet die Entgelte für Feiertage, Urlaub oder bei Krankheit und klärt Zweifelsfragen mit steuer- oder sozialversicherungsrechtlichem Charakter. Ein großes Thema ist zudem die Abrechnung von Reisekosten. Hier zeichnen wir für die entsprechende Abrechnung – das gilt übrigens ebenfalls für Prämien und Überstunden – verantwortlich und prüfen die angesprochenen Abrechnungen hinsichtlich der jeweiligen steuerpflichtigen und sozialversicherungspflichtigen Bestandteile. Selbstverständlich fungieren wir als Unterstützer, wenn Sie Sozialversicherungs- oder Lohnsteuerprüfungen erwarten, halten den Kontakt zum Finanzamt und den Sozialversicherungsträgern und beraten Sie im steuerrechtlichen Hinblick bei der Konzipierung und Erstellung von Dienstverträgen.
SPRECHEN SIE UNS AN, WIR ERARBEITEN GEMEINSAM MIT IHNEN GERNE INDIVIDUELLE LÖSUNGEN UNSER ERSTGESPRÄCH IST KOSTENLOS – VEREINBAREN SIE EINEN UNVERBINDLICHEN TERMIN!